Sie achten grundsätzlich auf transparente Aussagen im Bereich Nachhaltigkeit, haben aber noch keine systematischen Prüfprozesse oder belegbare Nachweise für alle Aussagen. Prüfen Sie Ihre bisherigen und alle künftigen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen auf Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Gesetzliche Vorgaben wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fordern, dass umweltbezogene Aussagen konkret, belegbar und nicht irreführend sind. Erarbeiten Sie eine interne Checkliste, um Ihre Aussagen künftig besser abzusichern. Wenn Sie dabei unsicher sind, lassen Sie sich am besten von externen Expertinnen und Experten unterstützen.
Hinweis: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland zu fairer und transparenter Werbung. In diesem Zusammenhang gilt: Aussagen zu Nachhaltigkeit dürfen nicht irreführend, unbelegt oder übertrieben sein. Das bedeutet, Umweltaussagen (Texte, Bilder, Grafiken und Symbole) müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Umweltschutz (EmpCo-Richtlinie) konkretisiert diese Anforderungen europaweit ab 2026. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen und zu mehr Transparenz bei der Vermarktung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen beitragen.